Verein für rechtliche Betreuung e.V.
Ulmenstraße 43, 09112 Chemnitz

Das Ehrenamt

Ich möchte etwas Sinnvolles für hilfsbedürftige Menschen tun, weiß aber nicht was oder wo ich mich hinwenden kann.
Das geht sicher vielen Menschen so, wer sich ehrenamtlich engagieren will, benötigt einen Ansprechpartner, der beratend zur Seite steht oder einen Erfahrungsaustausch organisiert. Wer ein Ehrenamt als BetreuerInn übernehmen möchte, kann sich an unseren Verein wenden.

Wo bekomme ich als ehrenamtlicher BetreuerInn Unterstützung?
In unserem Verein können ehrenamtliche BetreuerInnen, Hilfe in Form von: Fachliteratur, Erfahrungsaustausch mit anderen BetreuernInnen, Vorträgen usw. erhalten. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Wer kann ehrenamtlicher BetreuerInn werden?
Im Prinzip kann jeder, der mit seiner Lebenserfahrung, seinem Wissen und seiner Fürsorge hilfsbedürftigen Menschen zur Seite stehen will, BetreuerInn werden. Die Voraussetzungen nach § 21 BtOG sind: die Vorlage eines Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 b der Zivilprozessordnung.

Ein Beispiel: Frau Schneider, achtzig Jahre alt, leidet an einer Altersdemenz und lebt seit fünf Jahren in einem Pflegeheim. Ihr Gesundheitszustand hat sich so verschlechtert, dass sie nicht mehr allein auf die Straße gehen kann. Da Sie keine Familie hat, ist Sie auf fremde Hilfe angewiesen. Bsp. für Behörden- oder Bankgänge. Was sind meine Aufgaben als rechtlicher Betreuer?
In diesem Beispiel kann der Betreuer folgende Aufgaben haben:

  • Überweisungen tätigen Bsp. die Heimkosten
  • Frau Schneider Bargeld bringen
  • Befreiung der Zuzahlung von Medikamenten bei der Krankenkasse beantragen
  • Gespräche mit dem Hausarzt
  • Gespräche mit dem Personal des Pflegeheims
  • und vor allem ein Ansprechpartner für Frau Schneider sein, ihr zuhören und sich für die Wünsche der Betroffenen einsetzen, da sie aus gesundheitlichen Gründen, dazu alleine nicht in der Lage ist

Die Aufgaben für den Betreuer sind in jeder Betreuung individuell verschieden, so wie jeder Mensch verschieden ist. Es sind Aufgaben die in jeder Familie auftreten und bestenfalls dort gelöst werden. Wer keine Familie o. ä. hat, kann auf die Hilfe anderer angewiesen sein.

Wer bezahlt meine Auslagen, wie z. Bsp. Porto, Km-Geld oder Telefonkosten?
Für die Aufwendungen steht dem ehrenamtlichen BetreuerInnen eine Aufwandspauschale ab 01.01.2023 von 425,00 Euro zur Verfügung. Diese Pauschale gilt immer für ein Jahr und muss bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Jahres beim Betreuungsgericht beantragt werden. Ist der Anspruch einmalig ausdrücklich gerichtlich geltend gemacht worden, so gilt in den Folgejahren die Einreichung des Jahresberichtes jeweils auch als Antrag für die Aufwandspauschale.

Auch höhere Kosten können erstattet werden. Der Betreuer bekommt sie im nachhinein auf Antrag ersetzt oder als Vorschuss bezahlt.
Allerdings müssen für diese Auslagen die üblichen Belege nachgewiesen werden. Der Betreuer muss sich entscheiden, ob er die Jahrespauschale oder die tatsächlichen Kosten abrechnen möchte.
Absicherung bei Betreuungsfehlern: Auch wenn ein BetreuerInn seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt, können Schäden, Bsp. am Vermögen des Betreuten entstehen. Hier ist der Betreuer durch eine Haftpflicht versichert. Auch bei Unfällen die dem Betreuer während seiner Tätigkeit passieren, gibt es einen Versicherungsschutz.


Ab 01.01.2024 gibt es für ehrenamtliche Betreuer, zur Aufwandspauschale, zusätzlich die Zahlung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 24,00 Euro jährlich. Ein angefangender Monat gilt als voller Monat.
Beispiel: Geht die Abrechnung der Aufwandspauschale von September 23 – August 24, kann für Januar bis August 24 pro Monat 2,00 Euro mehr verlangt werden (425,00 + 16,00=441,00 Euro).


Wir suchen immer ehrenamtliche BetreuerInnen. Bitte melden Sie sich bei uns und wir beraten Sie gern.

Ansprechpartnerin
Ines Tuphorn
B. A. Betreuung und Vormundschaft
Tel.: 0371-240 88 240


Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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